Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1 von Peter Huber | Vertragliche Schuldverhältnisse | ISBN 9783811491991

Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1

Vertragliche Schuldverhältnisse

von Peter Huber und Ivo Bach
Mitwirkende
Autor / AutorinPeter Huber
Autor / AutorinIvo Bach
Buchcover Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1 | Peter Huber | EAN 9783811491991 | ISBN 3-8114-9199-7 | ISBN 978-3-8114-9199-1

Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1

Vertragliche Schuldverhältnisse

von Peter Huber und Ivo Bach
Mitwirkende
Autor / AutorinPeter Huber
Autor / AutorinIvo Bach
Das Examens-Repetitorium:
... zu den Vertraglichen Schuldverhältnissen bietet eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung. Kauf, Werkvertrag, Reisevertrag, Schenkung, Miete und Leasing, Darlehen und Bürgschaft stehen im Zentrum der Darstellung. Die klausurmäßige Behandlung dieser Schuldverhältnisse wird zudem durch zahlreiche Prüfungsschemata und grafische Übersichten didaktisch erschlossen. Ein besonderes Anliegen ist es, die Bezüge des Besonderen Schuldrechts zum Allgemeinen Teil des BGB und dem Allgemeinen Schuldrecht herzustellen.

Die Reihe:
... UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung in den Pflichtfächern und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-) Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten ergänzend hinzu. Gezielte Hinweise auf weiterführende Literatur sowie den jeweils einschlägigen Beleg aus der Rechtsprechung („leading case“) dienen dem vertiefenden Studium.