Das Kindeswohl schützen
Eine Aufgabe für Ärzte, Angehörige der Medizinalfachberufe und Lehrer
von Martin Menzel-BösingSchon immer haben Angehörige der Medizinalfachberufe, Ärzte und Lehrer den rechtlichen Auftrag, das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder zu schützen. Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 werden sie jetzt ausdrücklich dazu verpflichtet. Dies führt zu Verunsicherung und wirft viele Fragen auf: