Öffentliche Belange als Schranken von Informationszugangsansprüchen von Albrecht Jaus | Eine Untersuchung der Beschränkungsgründe wegen öffentlicher Belange in den Informationsfreiheitsgesetzen, den Umweltinformationsgesetzen und dem Verbraucherinformationsgesetz | ISBN 9783830521990

Öffentliche Belange als Schranken von Informationszugangsansprüchen

Eine Untersuchung der Beschränkungsgründe wegen öffentlicher Belange in den Informationsfreiheitsgesetzen, den Umweltinformationsgesetzen und dem Verbraucherinformationsgesetz

von Albrecht Jaus
Buchcover Öffentliche Belange als Schranken von Informationszugangsansprüchen | Albrecht Jaus | EAN 9783830521990 | ISBN 3-8305-2199-5 | ISBN 978-3-8305-2199-0

Öffentliche Belange als Schranken von Informationszugangsansprüchen

Eine Untersuchung der Beschränkungsgründe wegen öffentlicher Belange in den Informationsfreiheitsgesetzen, den Umweltinformationsgesetzen und dem Verbraucherinformationsgesetz

von Albrecht Jaus
Voraussetzungslose Informationszugangsansprüche von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber öffentlichen Stellen nehmen in Praxis und Theorie des öffentlichen Rechts einen immer wichtigeren Raum ein. °°°°Zentrale Gesetze sind die Informationsfreiheitsgesetze und die Umweltinformationsgesetze von Bund und Ländern sowie das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes. Entscheidend für die Reichweite dieser drei Arten von Informationszugangsgesetzen sind insbesondere deren Beschränkungsgründe wegen öffentlicher Belange. Sie bestimmen, was der Staat auch in Zeiten prinzipieller Verwaltungstransparenz geheim halten möchte. °°°°Doch wie sind diese Beschränkungsgründe im Einzelnen in Bund und Ländern geregelt? In welchem historischen Kontext stehen sie und wie lassen sie sich kategorisieren und auslegen? Welche Probleme treten bei der Anwendung der Beschränkungsgründe durch Behörden und Gerichte auf und wie lassen sich die Gesetze de lege ferenda verbessern? Diesen Fragen geht die vorliegende Untersuchung nach. Sie richtet sich an die rechtswissenschaftliche Forschung und zugleich an all jene, die in der behördlichen, gerichtlichen und anwaltlichen Praxis mit Informationszugangsgesetzen befasst sind.°°