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Bilanzbuchhalter, Finanzbuchhalter, GmbH-Geschäftsführer, GmbH-Gesellschafter, Steuerberater, Buchführungsbüros, Buchhalter, GmbHs, Controller, Rechnungswesen
Reisekosten für Selbstständige und Unternehmer
von Wilhelm KrudewigSo rechnen Selbstständige und Unternehmer ihre Reisekosten schnell und richtig ab.
Bei auswärtigen Tätigkeiten kann der Unternehmer seine Fahrt- und Übernachtungskosten mit den tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend machen. Verpflegungskosten darf er nur in Höhe der Verpflegungspauschalen abziehen, maximal für die Dauer von 3 Monaten. Der einheitliche Begriff „Auswärtstätigkeit“ gilt auch bei Geschäftsreisen ins Ausland.
Worauf dabei im Details zu achten ist und wie Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten bestmöglich nutzen erfahren Sie in diesem E-Book.
Anhand zahlreicher Praxisbeispiele, Tipps und Empfehlungen finden Sie schnell und einfach Lösungen auf diese (und viele weitere) Themen:
Bei auswärtigen Tätigkeiten kann der Unternehmer seine Fahrt- und Übernachtungskosten mit den tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend machen. Verpflegungskosten darf er nur in Höhe der Verpflegungspauschalen abziehen, maximal für die Dauer von 3 Monaten. Der einheitliche Begriff „Auswärtstätigkeit“ gilt auch bei Geschäftsreisen ins Ausland.
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