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Bilanzbuchhalter, Finanzbuchhalter, GmbH-Geschäftsführer, GmbH-Gesellschafter, Steuerberater, Buchführungsbüros, Buchhalter, GmbHs, Controller, Rechnungswesen
Eine Bewirtung liegt vor, wenn jemand auf Kosten des Unternehmers/ Freiberuflers Speisen, Getränke und Genussmittel verzehrt. Ein Betriebsausgabenabzug ist jedoch nur möglich, wenn ein betrieblicher Anlass vorliegt.
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Außerdem erhalten Sie diese praktischen Arbeitshilfen:
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