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Sozialgesetzbuch (SGB). Kommentar / Sozialgesetzbuch (SGB) III: Arbeitsförderung - Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate
Kommentar
von Andrea Bindig und weiteren, herausgegeben von Dagmar Oppermann und Thomas VoelzkeErfolgversprechend: HAUCK/NOFTZ SGB III. Tragfähige Entscheidungen zu allen Fragen der Arbeitsförderung treffen Sie mit diesem Kommentarwerk. Das garantieren die praxisorientierten Erörterungen der exzellenten Autoren aus Judikative und Exekutive um Bandherausgeber Prof. Dr. Thomas Voelzke, Vizepräsident des Bundessozialgerichts, Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin - in jedem Fall.
Der Band HAUCK/NOFTZ SGB III, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehört nicht von ungefähr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren.
Konkrete Rechtsanwendung steht im Fokus aller Erläuterungen
- Die rundum praxistaugliche Kommentierung des Werkes berücksichtigt jede nur denkbare Fallkonstellation. - Ohne die Anknüpfungspunkte an das übrige Sozialrecht aus den Augen zu verlieren, konzentrieren sich die Autoren auf ihr Spezialgebiet. - Mit den vielen lösungsorientierten Hinweisen zur konkreten Umsetzung der gesetzlichen Regelungen geben sie zusätzlich wertvolle Unterstützung für die richtige Rechtsanwendung. - Selbstverständlich werden Gesetzestexte und Rechtsprechung fortlaufend auf dem neuesten Stand gehalten.
Für den Gesamtüberblick sind das die perfekten Ergänzungen:
Der Band HAUCK/NOFTZ SGB III, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehört nicht von ungefähr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren.
Konkrete Rechtsanwendung steht im Fokus aller Erläuterungen
- Die rundum praxistaugliche Kommentierung des Werkes berücksichtigt jede nur denkbare Fallkonstellation. - Ohne die Anknüpfungspunkte an das übrige Sozialrecht aus den Augen zu verlieren, konzentrieren sich die Autoren auf ihr Spezialgebiet. - Mit den vielen lösungsorientierten Hinweisen zur konkreten Umsetzung der gesetzlichen Regelungen geben sie zusätzlich wertvolle Unterstützung für die richtige Rechtsanwendung. - Selbstverständlich werden Gesetzestexte und Rechtsprechung fortlaufend auf dem neuesten Stand gehalten.
Für den Gesamtüberblick sind das die perfekten Ergänzungen: