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Zahnärzte, Zahnärztinnen, ZMV, ZMF, Zahnarztpraxen
Die Entscheidungshilfe
Hinweise zur Vereinbarung nach § 2 GOZ
herausgegeben von Alexander Raff, Karl Wissing und Peter Wissing„BEMA bringt mehr als GOZ – das kann doch nicht sein!“ Dieser Satz fällt immer wieder, wenn die Bewertungen vergleichbarer Leistungen bei GKV- und PKV-Patienten gegenüberstellt werden. Die Realität ist: In der GOZ 2012 wurde auch nach mehr als 23 Jahren der Punktwert nicht angehoben. Konsequenz: Viele GOZ-Positionen liegen bei Anwendung des Regelsatzes (2,3-facher Satz) noch unter dem BEMA-Niveau.