
×
In der Folge der Finanzkrise müssen sich Banken und alle, die sich mit der Beaufsichtigung von Finanzdienstleistern befassen, mit einer Fülle von neuen Regelungen auseinandersetzen. Dazu gehören auch die Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (MaSan).
Während das Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (SAG) den Rahmen vorgibt, konkretisieren die MaSan die Anforderungen an den Inhalt von Sanierungsplänen: