Lohnpfändung 2022 | Tabellen und Erläuterungen | ISBN 9783083140221

Lohnpfändung 2022

Tabellen und Erläuterungen

von Udo Hintzen
Buchcover Lohnpfändung 2022  | EAN 9783083140221 | ISBN 3-08-314022-3 | ISBN 978-3-08-314022-1

Lohnpfändung 2022

Tabellen und Erläuterungen

von Udo Hintzen
Qualifizierte Beratung für Arbeitgeber

Die Pfändung von Arbeitseinkommen erfordert ein hohes Maß an Sachkenntnis. Fehler zu Ungunsten von Gläubiger und Schuldner können für den Arbeitgeber zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führen. Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens müssen viele Faktoren wie z. B. Pfändungsfreigrenzen, der genaue Betrag des Nettolohns, Unterhaltspflichten und unpfändbare Beträge innerhalb des Existenzminimums beachtet werden, die in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgehalten sind. 
Der bewährte Ratgeber „Lohnpfändung 2022“ hilft Ihnen bei der Bewältigung dieser Aufgabe mit umfassenden Erläuterungen, den aktuellen Pfändungstabellen, Informationen zu Pfändungsfreibeträgen und Gesetzesauszügen.

Die inhaltlichen Schwerpunkte
  • Systematische Erläuterung zur Lohnpfändung mit praxisgerechten Hinweisen z. B. zu den Rechtsgrundlagen zum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, zur Errechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens und der Beträge innerhalb der unpfändbaren Pfändungsfreigrenzen
  • Hohe Praxisrelevanz durch zahlreiche Beispiele, Übersichten, Tabellen, Schaubilder und Muster
  • Tabellen zu den pfändbaren Beträgen des Schuldners (Monat, Woche, Tag)
  • Pfändungsschutz bei Kontenpfändung
Das ist neu
  • Aktuelle Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2022 (ZPO § 850c) zur Information u. a. über Freibeträge und den Grundfreibetrag
  • Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG)
  • Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt durch Schuldner und Gläubiger sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes