§ 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG: Prognose- und Beurteilungsentscheidung der Ausländerbehörden im Lichte verwaltungsgerichtlicher Kontrolle von Mike Oehmichen | Auswirkungen und Änderungen durch die Neufassung des AufenthG | ISBN 9783339138446

§ 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG: Prognose- und Beurteilungsentscheidung der Ausländerbehörden im Lichte verwaltungsgerichtlicher Kontrolle

Auswirkungen und Änderungen durch die Neufassung des AufenthG

von Mike Oehmichen
Buchcover § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG: Prognose- und Beurteilungsentscheidung der Ausländerbehörden im Lichte verwaltungsgerichtlicher Kontrolle | Mike Oehmichen | EAN 9783339138446 | ISBN 3-339-13844-3 | ISBN 978-3-339-13844-6
Inhaltsverzeichnis 1

§ 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG: Prognose- und Beurteilungsentscheidung der Ausländerbehörden im Lichte verwaltungsgerichtlicher Kontrolle

Auswirkungen und Änderungen durch die Neufassung des AufenthG

von Mike Oehmichen
Die Bundesrepublik Deutschland steht nicht erst seit den Anschlägen in Würzburg, Berlin oder Hamburg im Fokus des internationalen islamistischen Terrorismus. Die Gefahren etwaiger Anschläge werden in Anbetracht der politischen Entwicklungen im Ausland auch in Zukunft nicht abnehmen. Konsequentere Ausweisungen und Abschiebungen mutmaßlicher Terroristen in ihre Herkunftsstaaten sollen nach der politischen und gesellschaftlichen Debatte eine verstärkte Rolle einnehmen.
Doch war die entsprechende Ausweisungsregelung des § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG in seiner alten Fassung bis 2016 stetigen juristischen Kontroversen ausgesetzt. Die Verwaltungsgerichte sowie das Bundesverfassungsgericht haben – unter Berücksichtigung der wiederholten Rechtsprechung des EGMR – Versuche unternommen das starre dreigliederige Ausweisungssystem (Ermessens-, Regel- und zwingende Ausweisung) verfassungskonform im Sinne des jeweiligen Einzelfalls auszulegen. Die ohnehin komplexe Materie des Ausweisungsrechts wurde durch eben diese Entscheidungen und den teilweise widersprechenden Gesetzeswortlaut deutlich verkompliziert.
Der gesetzgeberisch konsequente Versuch einer Neufassung der Ausweisungsvorschriften sorgte, zumindest auf den ersten Blick, für tiefgreifende, inhaltliche und systematische Veränderungen in der Struktur. So trat an die Stelle des bisher geltenden dreistufigen Ausweisungssystems, nun mit § 53 AufenthG eine einheitliche Ausweisungsgrundnorm, die eine umfassende Auslegung ermöglicht. Hierbei sollen nun im Sinne der Einzelfallgerechtigkeit die Ausweisungsinteressen (§ 54 AufenthG) und die Bleibeinteressen (§ 55 AufenthG) des jeweiligen Betroffenen gegeneinander abgewogen werden.
Inwieweit diese neue Regelung im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle eine entscheidende Weiterentwicklung darstellt und den Ausländerbehörden eine sinnvolle Handlungsanweisung an die Hand gibt, soll diese Arbeit beleuchten.