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Arbeitskampfrecht
Handbuch für Wissenschaft und Praxis
herausgegeben von Tino Frieling, Matthias Jacobs und Christopher KroisZum Werk
Die Konturen des Arbeitskampfrechts werden durch das BAG gezogen, das immer wieder auch auf neue Kampfformen reagiert und seine Rechtsprechung dem anpasst.
In dem Handbuch werden, nach der Darstellung der normativen Grundlagen, die auf Arbeitnehmer- aber auch auf Arbeitgeberseite möglichen Kampfmaßnahmen (einschl. aller modernen Formen) behandelt. Auf der Rechtsfolgenseite werden sowohl das Individual- wie auch das kollektive Arbeitsrecht dargestellt. Abgerundet wird das Werk durch Kapitel zu den Rechtsfolgen rechtswidriger Arbeitskämpfe, prozessuale Ausführungen und eine Darstellung zur Schlichtung.
Inhalt§ 1 Einführung§ 2 Normative Grundlagen und Grundprinzipien des Arbeitskampfes§ 3 Anwendungsbereich des Arbeitskampfrechts§ 4 Streik§ 5 Weitere Kampfmittel der Arbeitnehmer§ 6 Arbeitskampfmaßnahmen der Arbeitgeber§ 7 Individualarbeitsrechtliche Rechtsfolgen§ 8 Betriebsverfassungsrechtliche Rechtsfolgen§ 9 Sozialrechtliche Folgen§ 10 Rechtsfolgen rechtswidriger Arbeitskämpfe§ 11 Prozessuales§ 12 Schlichtung Vorteile auf einen Blickaktuelle Bestandsaufnahmekompakte und zugleich wissenschaftlich gründliche Darstellungorientiert an den Leitlinien der Rechtsprechung Zielgruppe Für Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Unternehmen, Rechtsanwälte und Gerichte
Inhalt§ 1 Einführung§ 2 Normative Grundlagen und Grundprinzipien des Arbeitskampfes§ 3 Anwendungsbereich des Arbeitskampfrechts§ 4 Streik§ 5 Weitere Kampfmittel der Arbeitnehmer§ 6 Arbeitskampfmaßnahmen der Arbeitgeber§ 7 Individualarbeitsrechtliche Rechtsfolgen§ 8 Betriebsverfassungsrechtliche Rechtsfolgen§ 9 Sozialrechtliche Folgen§ 10 Rechtsfolgen rechtswidriger Arbeitskämpfe§ 11 Prozessuales§ 12 Schlichtung Vorteile auf einen Blickaktuelle Bestandsaufnahmekompakte und zugleich wissenschaftlich gründliche Darstellungorientiert an den Leitlinien der Rechtsprechung Zielgruppe Für Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Unternehmen, Rechtsanwälte und Gerichte