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Betreiber von Versammlungsstätten, Veranstalter, Behörden (in Ihrer Funktion als Prüfer/Genehmiger oder Veranstalter) - die Bandbreite der Versammlungsstätten ist vielfältig: Theater, Tagungsstätten in Hotels und Kongresszentren, Schulen, Gaststätten, Kantinen, Vereinshäuser, Kirchengemeindehäuser, (Sport)Vereinshäuser und -hallen, Konzerthallen, Freilichttheater, ggf. Einkaufszentren bei Veranstaltungen dort etc.; Führungskräfte und technische Leiter und Mitarbeiter in der Vermietung von Versammlungsstätten; Behördervertreter (Bauäumter, Arbeitsschutzbehörden); Veranstaltungstechniker (Meister, Ingenieure und Fachkräfte); Veranstalter (wg. Verkehrssicherungspflicht); Auszubildende, Ausbilder, Studenten.
Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO)
Organisation und praktische Umsetzung
von Kerstin KlodeDie Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) legt dem Betreiber verstärkt ganz bestimmte Pflichten auf. Der Beuth-Praxis-Band setzt sich detailliert mit der organisatorischen Umsetzung der MVStättVO auseinander. Die Autorin erläutert verständlich die wesentlichen Bau- und Betriebsvorschriften, geht auf die Betreiberpflichten ein und benennt die Unterschiede der VStättVO in den einzelnen Bundesländern. Es werden ausführlich die Verantwortlichkeiten der verschiedenen beteiligten Personengruppen erläutert.