Gesetzliche Krankenkassen als Normadressaten des Europäischen Wettbewerbsrechts. von Sebastian Kluckert | Zugleich ein Beitrag zum wettbewerbsrechtlichen Unternehmensbegriff im allgemeinen sowie im Bereich der sozialen Sicherheit. | ISBN 9783428128402

Gesetzliche Krankenkassen als Normadressaten des Europäischen Wettbewerbsrechts.

Zugleich ein Beitrag zum wettbewerbsrechtlichen Unternehmensbegriff im allgemeinen sowie im Bereich der sozialen Sicherheit.

von Sebastian Kluckert
Buchcover Gesetzliche Krankenkassen als Normadressaten des Europäischen Wettbewerbsrechts. | Sebastian Kluckert | EAN 9783428128402 | ISBN 3-428-12840-0 | ISBN 978-3-428-12840-2

Gesetzliche Krankenkassen als Normadressaten des Europäischen Wettbewerbsrechts.

Zugleich ein Beitrag zum wettbewerbsrechtlichen Unternehmensbegriff im allgemeinen sowie im Bereich der sozialen Sicherheit.

von Sebastian Kluckert
Sebastian Kluckert untersucht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, insbesondere nach den Urteilen AOK Bundesverband und FENIN, ob und inwiefern deutsche gesetzliche Krankenkassen noch Normadressaten des Europäischen Wettbewerbsrechts sein können. Zugleich vertieft er die dogmatischen Grundlagen des wettbewerbsrechtlichen Unternehmensbegriffs im allgemeinen sowie im Bereich der sozialen Sicherheit. In Exkursen arbeitet er dabei die Parallelen und Unterschiede zum deutschen Kartellrecht heraus. Der Autor untersucht im einzelnen die verschiedenen angebots- und nachfrageseitigen Tätigkeiten von Krankenkassen. Dabei beleuchtet er, wie sich Festbeträge, Mehrkostenregelungen, Festzuschüsse, Wahltarife, Finanzierungsregelungen oder Zusatzkrankenversicherungsangebote auf die wettbewerbsrechtliche Normadressatenstellung / Unternehmenseigenschaft auswirken. Im Ergebnis zeigt sich, daß Krankenkassen auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH nur hinsichtlich bestimmter Tätigkeiten keine Normadressaten des Europäischen Wettbewerbsrechts sind, dagegen in vielen Tätigkeitsbereichen die Art. 81 ff. EG zu beachten haben. Die Arbeit berücksichtigt dabei schon die Rechtslage nach Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetztes (Gesundheitsreform 2007).