Insolvenzanfechtung von Joachim Kummer | Fallgruppenkommentar | ISBN 9783504430115

Insolvenzanfechtung

Fallgruppenkommentar

von Joachim Kummer, Berthold Schäfer und Eberhard Wagner
Mitwirkende
Autor / AutorinJoachim Kummer
Autor / AutorinBerthold Schäfer
Autor / AutorinEberhard Wagner
Verfasser / Verfasserin (sonstige)Werner Maier
Buchcover Insolvenzanfechtung | Joachim Kummer | EAN 9783504430115 | ISBN 3-504-43011-7 | ISBN 978-3-504-43011-5
Leseprobe 1
Anwälte mit Arbeitsgebiet Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter, Insolvenzgerichte

Insolvenzanfechtung

Fallgruppenkommentar

von Joachim Kummer, Berthold Schäfer und Eberhard Wagner
Mitwirkende
Autor / AutorinJoachim Kummer
Autor / AutorinBerthold Schäfer
Autor / AutorinEberhard Wagner
Verfasser / Verfasserin (sonstige)Werner Maier
Seit April 2017 sind die Inhalte der „Anfechtungsnovelle“ geltendes Recht für alle neuen Insolvenzverfahren! Vor allem bei den zentralen Themen „Inkongruente Deckungen“, „Vorsatzanfechtung“ und bei den „Bargeschäften“ kamen eine Vielzahl von sicher geglaubten Erkenntnissen auf den Prüfstand. Damit stehen alle an einem Insolvenzverfahren Beteiligten nun vor ganz neuen Herausforderungen, denn Konflikte um tatsächlich oder vermeintlich gläubigerbenachteiligende Rechtshandlungen gehören zu den Brennpunkten eines jeden Insolvenzfalls. Die Neuauflage des Kummer/Schäfer/Wagner lässt den Leser mit dem neuen Recht nicht allein: Alles ist komplett eingearbeitet!
Die besonderen Stärken des Werkes wurden dabei natürlich beibehalten: Der Kommentar arbeitet die Voraussetzungen, Wirkungen und Rechtsfolgen der Insolvenzanfechtung einerseits in besonders übersichtlicher Weise auf, durchdringt andererseits aber tiefgründig die Details und Besonderheiten der Materie.
Über die Einarbeitung der Reform hinaus haben die Autoren auch sonst für Top-Aktualität gesorgt und alle relevanten neuen Gerichtsentscheidungen berücksichtigt.
An vielen Stellen des Werkes wurden zudem Ergänzungen vorgenommen und weiterführende Überlegungen angestellt, um dem Leser auch die Lösung bislang noch nicht entschiedener Fälle zu erleichtern oder Zweifel an der Rechtsprechung der Gerichte aufzuzeigen.