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Unvollständige Verdingungsunterlagen, eine fehlende Baugenehmigung, die den Baubeginn verzögert, Bauverzögerungen aufgrund zu knappen Personaleinsatzes sind nur einige Beispiele für „Störfälle“ am Bau, die Mehrkosten verursachen und umfangreiche Schadensersatzforderungen des Geschädigten gegenüber dem Verursacher nach sich ziehen können. Dieser Problemkreis wurde ausführlich anläßlich eines von der Deutschen Gesellschaft für Baurecht veranstalteten Seminars behandelt. Alle Vorträge werden in diesem Band veröffentlicht.