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Inhaltsverzeichnis
- 0 Einleitung und Übersicht.
- 1 Sequenzierung im gesteuerten Zweitsprachenerwerb.
- 1.1 Das Problem “Progression”.
- 1.2 Terminologische Differenzierung.
- 1.3 “Strukturelle” vs. “kommunikative” Progression.
- 1.4 Effekte von Anordnungen.
- 1.5 Das Interesse dieser Arbeit.
- 2 Explizitere Anordnungsvorschläge: Beispiele.
- 2.1 Anordnung analog zu einer Sprachbeschreibung.
- 2.2 Exkurs: “Angewandte Linguistik”.
- 2.3 Zur Komplexität von “Komplexität”.
- 2.4 Anordnungskriterien: Weitere Vorschläge.
- 3 Kontrastive Linguistik und Sequenzierung.
- 3.1 Kontrastive Linguistik: Allgemeine Einschätzung.
- 3.2 Motive.
- 3.3 Objektbereich.
- 3.4 Grammatikmodell und Vergleichbarkeit.
- 3.5 Anordnung nach Kontrastivität.
- 4 “Lernprozesse” und Sequenzierung.
- 4.1 “Lernprozesse”: Allgemeine Einschätzung.
- 4.2 Fehleranalysen.
- 4.3 Analysen des natürlichen Zweitsprachenerwerbs.
- 4.4 Anordnung nach “Lernprozessen”.
- 5 Empirische Fragestellung.
- 5.1 Zur Entwicklung heuristischer Anordnungskriterien.
- 5.2 Komparative Feldexperimente.
- 5.3 Variablen der Lernsituation.
- 5.4 Beispielbereich.
- 5.5 Experimentpopulation.
- 5.6 Forschungsfragen.
- 6 Lerngegenstand “restriktive Relativsätze”.
- 6.1 “Kontrastivität” als Kriterium.
- 6.2 Psycho! inguistische Evidenz als Kriterium.
- 6.3 Schulisches Lernen als Kriterium.
- 7 Anordnungskriterien.
- 7.1 Lernzugänglichkeit.
- 7.2 Kriterienzyklen.
- 7.3 Anordnungskriterien für restriktive Relativsätze.
- 8 Zur Anlage des Experiments.
- 8.1 Designüberlegungen.
- 8.2 Lernmaterial und Erhebungsinstrumente.
- 8.3 Charakteristika der Treatmentgruppen.
- 9 Resultate.
- 9.1 Gesamttestleistung.
- 9.2 Teiltest 1.
- 9.3 Teiltest 2.
- 9.4 Teiltest 3.
- 9.5 Teiltest 4.
- 9.6 Teiltest 5.
- 9.7 Teiltest 6.
- 9.8 Teiltest 7.
- 9.9 Zusammenfassung derErgebnisse.
- 9.10 Effekte von Anordnungseigenschaften.
- 9.11 Steuerung durch Anordnung.
- 10 Zur Rolle des Anordnungsfaktors bei der Lernmaterialkonstruktion.
- Anmerkungen.
- Anhang 1.
- Anhang 2.
- Anhang 3.
- Anhang 4.
- Anhang 5.
- Anhang 6.