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Die fachkundigen Autoren, die teilweise bereits am Entstehungsprozess der ersten Fassung im Jahr 2006 mitgewirkt haben, erläutern in diesem Kommentar die einzelnen Ziffern der so genannten vorformulierten Vertragsbedingungen für logistische (Zusatz-)Leistungen und berücksichtigen dabei alle Neuerungen. Praxisorientiert und kompakt erklären sie, wann die AGB verwendet werden sollten, wie diese in einen Vertrag mit einbezogen werden können und welche Fallstricke bestehen.
Neu in den AGB 2019:
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