Justiz und NS-Verbrechen / Die vom 04.06.1976 bis zum 20.04.1979 ergangenen Strafurteile. Lfd. Nr. 834-852 | ISBN 9783598246012

Justiz und NS-Verbrechen / Die vom 04.06.1976 bis zum 20.04.1979 ergangenen Strafurteile. Lfd. Nr. 834-852

herausgegeben von C. F. Rüter und weiteren
Mitwirkende
Herausgegeben vonC. F. Rüter
Herausgegeben vonD. W. de Mildt
Herausgegeben vonWilli Dreßen
Herausgegeben vonKarl Dietrich Bracher
Herausgegeben vonP. M. Brilman
Herausgegeben vonH. W. von der Dunk
Herausgegeben vonHans-Heinrich Jescheck
Herausgegeben vonC .F. Rüter
Beiträge vonAmsterdam University Press
Buchcover Justiz und NS-Verbrechen / Die vom 04.06.1976 bis zum 20.04.1979 ergangenen Strafurteile. Lfd. Nr. 834-852  | EAN 9783598246012 | ISBN 3-598-24601-3 | ISBN 978-3-598-24601-2

Justiz und NS-Verbrechen / Die vom 04.06.1976 bis zum 20.04.1979 ergangenen Strafurteile. Lfd. Nr. 834-852

herausgegeben von C. F. Rüter und weiteren
Mitwirkende
Herausgegeben vonC. F. Rüter
Herausgegeben vonD. W. de Mildt
Herausgegeben vonWilli Dreßen
Herausgegeben vonKarl Dietrich Bracher
Herausgegeben vonP. M. Brilman
Herausgegeben vonH. W. von der Dunk
Herausgegeben vonHans-Heinrich Jescheck
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Beiträge vonAmsterdam University Press
Zwei in diesem Bande veröffentlichte Verfahren vermitteln Einblicke in die Tätigkeit einer Gestapodienststelle in Polen in den Jahren 1940 bis 1944, insbes. bei der Tötung von Juden, polnischen Zivilisten und Widerstandskämpfern durch Beantragung ihrer 'Sonderbehandlung'. Vier Verfahren haben die Liquidierung der Ghettos in Tarnogrod und Bilgoray zum Gegenstand. Und es findet sich hier das einzige Verfahren, das sich bis heute mit der Lagermannschaft des Zwangsarbeitslagers für Juden in Lemberg, des ZAL Lemberg-Janowskastrasse, beschäftigt hat. Von erheblicher Bedeutung ist ein Urteil des LG Saarbrücken vom 10.7.1978, das - anders als das LG Darmstadt, das 1972 für eine Verurteilung in NS-Verfahren verlangt hatte, dass mindestens zwei Zeugen die Tat im Kerngeschehen übereinstimmend schildern (vgl. Bd. XXXVII S.660) - mit eingehenden Darlegungen auch bei NS-Verfahren die Bekundung eines einzigen Zeugen ausreichen lässt. Vergleiche mit der Ahndung von NS‑Verbrechen in der DDR ermöglicht das Verfahren Nr.842, das sich mit der Vernichtung von Ortschaften mitsamt ihrer Einwohner im Rahmen der Partisanenbekämpfung befasst. Der Angeklagte wurde freigesprochen während seine Untergebene in der DDR zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden (DJuNSV Nr.1006, 1007 und 1036.