Immaterialgüterrechtliche Lizenzierung und kartellrechtliche Verhaltenskontrolle von Thomas Lang | Eine Untersuchung der Reichweite gemeinschaftskartellrechtlicher Eingriffsbefugnisse in Immaterialgüterrechtspositionen vor dem Hintergrund der schutzrechtsspezifischen wettbewerblichen Ausschließlichkeit | ISBN 9783631584941

Immaterialgüterrechtliche Lizenzierung und kartellrechtliche Verhaltenskontrolle

Eine Untersuchung der Reichweite gemeinschaftskartellrechtlicher Eingriffsbefugnisse in Immaterialgüterrechtspositionen vor dem Hintergrund der schutzrechtsspezifischen wettbewerblichen Ausschließlichkeit

von Thomas Lang
Buchcover Immaterialgüterrechtliche Lizenzierung und kartellrechtliche Verhaltenskontrolle | Thomas Lang | EAN 9783631584941 | ISBN 3-631-58494-6 | ISBN 978-3-631-58494-1
Inhaltsverzeichnis

Immaterialgüterrechtliche Lizenzierung und kartellrechtliche Verhaltenskontrolle

Eine Untersuchung der Reichweite gemeinschaftskartellrechtlicher Eingriffsbefugnisse in Immaterialgüterrechtspositionen vor dem Hintergrund der schutzrechtsspezifischen wettbewerblichen Ausschließlichkeit

von Thomas Lang
Die von Immaterialgüterrechten ausgehende Ausschließlichkeitswirkung konfligiert oftmals mit der kartellrechtlichen Beurteilung eines Lizenzierungsverhaltens. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie weit mittels kartellrechtlicher Beschränkungen in die Befugnisse des Immaterialgüterrechtsinhabers bei der Lizenzierung eingegriffen werden darf. Diese Arbeit untersucht die im Schnittfeld von Immaterialgüter- und Gemeinschaftskartellrecht liegenden Abgrenzungsprobleme. Einerseits wird das Lizenzkartellrecht behandelt und ausgehend von einer Untersuchung der Zulässigkeit einzelner Klauseln ein übergreifender Kriterienkatalog zur Abgrenzung kartellrechtlich zulässiger und unzulässiger Abredetypen in Lizenzverträgen entwickelt. Andererseits wird der Bereich des Immaterialgüterrechtsmissbrauchs, insbesondere in Form der Lizenzverweigerung, betrachtet und ein erweiterter Voraussetzungskatalog für zukünftige Zwangslizenzanordnungen vorgeschlagen.