Sicherheitsgesetzgebung zwischen Legislative und Exekutive von Ivaylo Katsarov | Zur Funktionsweise der Gewaltengliederung am Beispiel der Einführung der polizeilichen Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Brandenburg | ISBN 9783631652565

Sicherheitsgesetzgebung zwischen Legislative und Exekutive

Zur Funktionsweise der Gewaltengliederung am Beispiel der Einführung der polizeilichen Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Brandenburg

von Ivaylo Katsarov
Buchcover Sicherheitsgesetzgebung zwischen Legislative und Exekutive | Ivaylo Katsarov | EAN 9783631652565 | ISBN 3-631-65256-9 | ISBN 978-3-631-65256-5
Inhaltsverzeichnis

Sicherheitsgesetzgebung zwischen Legislative und Exekutive

Zur Funktionsweise der Gewaltengliederung am Beispiel der Einführung der polizeilichen Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Brandenburg

von Ivaylo Katsarov
Der Autor untersucht die Entstehung von Sicherheitsgesetzen am Beispiel der Einführung der gesetzlichen Ermächtigungen zur polizeilichen Videoüberwachung im öffentlichen Raum in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Brandenburg. Ausgangshypothese ist eine besonders hohe Dominanz der Exekutive bei der Gesetzgebung im Politikfeld der Inneren Sicherheit. Diese wird vor dem Hintergrund der parlamentarischen Legitimationsleistungen im Gesetzgebungsprozess analysiert. Es werden Erkenntnisse der rechtswissenschaftlichen Gesetzgebungslehre und der politikwissenschaftlichen Feldanalyse der Inneren Sicherheit miteinander verknüpft, um ein möglichst genaues Bild vom Gesetzgebungsprozess zu erhalten. Ergänzend untermauern Interviews mit Experten aus Politik, Polizeipraxis und Wissenschaft den theoretischen Erkenntnisgewinn. Im Ergebnis zeigt sich, dass in zwei der untersuchten Sicherheitsgesetzgebungsprozesse die Dominanz der Exekutive über das für die Gesetzgebung allgemein als übliche dargestellte Maß hinausgeht. Dort findet die Dominanz der Exekutive ihren Ausdruck in Behinderungen der parlamentarischen Legitimationsleistungen zur Rechtsetzung.