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Einführung in die Wahrscheinlichkeitslehre
von Bruno BorchardtInhaltsverzeichnis
- I. Von der Wahrscheinlichkeit.
- § 1. Definition des Zufalles.
- § 2. Definition der mathematischen Wahrscheinlichkeit.
- § 3. Die vollständige Wahrscheinlichkeit.
- § 4. Relative Wahrscheinlichkeit.
- § 5. Zusammengesetzte Wahrscheinlichkeit.
- § 6. Abhängige Ereignisse.
- § 7. Wiederholung unabhängiger Ereignisse.
- § 8. Wiederholung abhängiger Ereignisse.
- § 9. Die wahrscheinlichste Kombination der Wiederholung von Ereignissen.
- § 10. Die Wahrscheinlichkeit einer Abweichung von dieser wahrscheinlichsten Kombination.
- II. Von der Hoffnung.
- § 1. Definition der mathematischen Hoffnung.
- § 2. Die vollständige Hoffnung.
- § 3. Spiele und Wetten.
- § 4. Die Preussische Klassen-Lotterie.
- § 5. Das Petersburger Problem.
- § 6. Relativer Wert einer unendlich kleinen Vermögensänderung.
- § 7. Relativer Wert einer endlichen Vermögensänderung.
- § 8. Relative Vergleichung gleicher Gewinne und Verluste.
- § 9. Relativer Wert einer mathematischen Hoffnung.
- § 10. Relative Vergleichung gleicher mathematischen Hoffnungen.
- § 11. Relative Vergleichung einer mathematischen Hoffnung mit einer gleich grossen mathematischen Besorgnis.
- § 12. Dasselbe.
- § 13. Das Petersburger Problem.
- III. Von den Ursachen.
- § 1. Definition der Ursache.
- § 2. Das Verhältnis der Wahrscheinlichkeiten der Ursachen.
- § 3. Die Wahrscheinlichkeit einer von mehreren gleich wahrscheinlichen Ursachen.
- § 4. Die Wahrscheinlichkeit einer von mehreren ungleich wahrscheinlichen Ursachen.
- § 5. Die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines Ereignisses zufolge einer bestimmten Ursache.
- § 6. Die Wahrscheinlichkeit der Wiederholung eines Ereignisses.
- IV. Anwendung auf die Lebensversicherung.
- § 1. Begriff und Wesen der Lebens- und Rentenversicherung.
- § 2. Berechtigung der Anwendung derWahrscheinlichkeitslehre auf das Leben und Sterben der Menschen.
- § 3. Lebens- und Sterbenswahrscheinlichkeiten.
- § 4. Die Sterblichkeitstafel.
- § 5. Die Beiträge der Versicherten.
- § 6. Die Prämienreserve.