Das „Hirntod“-Konzept und der Tod des Menschen von Rainer Beckmann | Eine Untersuchung aus der Perspektive prozessualer Beweiswürdigung | ISBN 9783756023882

Das „Hirntod“-Konzept und der Tod des Menschen

Eine Untersuchung aus der Perspektive prozessualer Beweiswürdigung

von Rainer Beckmann
Buchcover Das „Hirntod“-Konzept und der Tod des Menschen | Rainer Beckmann | EAN 9783756023882 | ISBN 3-7560-2388-5 | ISBN 978-3-7560-2388-2

Das „Hirntod“-Konzept und der Tod des Menschen

Eine Untersuchung aus der Perspektive prozessualer Beweiswürdigung

von Rainer Beckmann
Die Behauptung, der „Hirntod“ sei ein sicheres Todeszeichen („Hirntod“-Konzept), ist die rechtliche Grundlage „postmortaler“ Organentnahmen. Wendet man die beweisrechtlichen Grundsätze zur Prüfung von Gerichtsgutachten auf das „Hirntod“-Konzept an, erweist es sich als unbegründet. Das gilt auch für die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Feststellung des „Hirntodes“. Sie verstoßen gegen das Transplantationsgesetz. Der Gesetzgeber hat selbst keine Definition von „Tod“ festgelegt. Die Behauptung, der „Hirntod“ zeige den Tod sicher an, kann dem Gesetz nicht entnommen werden. Unterzieht man die Argumentation zugunsten des „Hirntod“-Konzepts einer genauen Analyse, ergibt sich, dass Patienten mit Hirnfunktionsausfall keine Leichen sind.