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Basiswissen, Musterschreiben, Checklisten, Beispiele – so gelingt das BEM
Vorteile auf einen Blick:
Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Personalleiter
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Es hat das Ziel, erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach längerer Arbeitsunfähigkeit wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern und krankheitsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Der Ratgeber vermittelt Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen das gesamte Basiswissen und die rechtlichen Grundlagen zum BEM. Ein Schwerpunkt liegt auf der Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen. Zahlreiche Musterschreiben, Checklisten, eine Betriebsvereinbarung und Beispielsfälle aus der Praxis erleichtern die tägliche Arbeit. Aus dem Inhalt:
Vorteile auf einen Blick:
- Rechtliches Basiswissen zum BEM
- Mit Arbeitshilfen und Checklisten
- Mit aktueller Rechtsprechung des BAG und LAG-Entscheidungen
Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Personalleiter
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Es hat das Ziel, erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach längerer Arbeitsunfähigkeit wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern und krankheitsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Der Ratgeber vermittelt Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen das gesamte Basiswissen und die rechtlichen Grundlagen zum BEM. Ein Schwerpunkt liegt auf der Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen. Zahlreiche Musterschreiben, Checklisten, eine Betriebsvereinbarung und Beispielsfälle aus der Praxis erleichtern die tägliche Arbeit. Aus dem Inhalt:
- Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Rechte und Pflichten des Arbeitgebers, der Beschäftigten, des
- Kosten der Vertrauensperson
- Schwerbehindertenvertretung als Vertrauensperson auch bei nicht