Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) / Gesetz über die Hochschulen des Landes NRW ( Hochschulgesetz - HG NRW )
Kommentar unter besonderer Berücksichtigung des Hochschulrahmengesetzes... / unter besonderer Berücksichtigung des Hochschulrahmengesetze des Bundes und der Hochschulgesetze der Länder. 8. Ergänzungslieferung
von Leuze und EppingMit der 8. Ergänzungslieferung wird die Neukommentierung des HG NRW fortgesetzt.
Im Teil A wurden das HG NRW, die LVV, die StBAG-VO und die HLeistBVO aktualisiert bzw. gänzlich ausgetauscht.
Im Teil B wurden eingefügt / erstmals kommentiert: § 31 (Fachbereich Medizin), Vorbemerkungen vor §§ 33-47 (Hochschulpersonal), § 67 (Promotion) und § 75 (Betrieb nichtstaatlicher Hochschulen).
Die Kommentierung des KunstHG wurde mit den §§ 3-39, mit § 50 und § 59 fortgesetzt.
Der Kommentar ist durchgängig auf dem Stand vom November 2009.
Im Teil A wurden das HG NRW, die LVV, die StBAG-VO und die HLeistBVO aktualisiert bzw. gänzlich ausgetauscht.
Im Teil B wurden eingefügt / erstmals kommentiert: § 31 (Fachbereich Medizin), Vorbemerkungen vor §§ 33-47 (Hochschulpersonal), § 67 (Promotion) und § 75 (Betrieb nichtstaatlicher Hochschulen).
Die Kommentierung des KunstHG wurde mit den §§ 3-39, mit § 50 und § 59 fortgesetzt.
Der Kommentar ist durchgängig auf dem Stand vom November 2009.