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De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus. Über die Gerechtigkeit und das Recht und die übrigen Kardinaltugenden. Teil III
De Contractibus. Über die Verträge
von Leonardus Lessius, Vorwort von Wim Decock, aus dem Latein übersetzt von Klaus WilleIm dritten Teil der Ausgabe von ›De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus‹ aus dem Jahr 1605 bietet Leonardus Lessius eine konzentrierte Darstellung der spätscholastischen Lehre vom Vertragsrecht, einem hoch innovativen Teilstück des neuen katholischen Naturrechts. Gegen den römischen Grundsatz, dass formlose Absprachen grundsätzlich keine rechtliche Bindungswirkung entfalten sollten, hatte das kanonische Recht von Anfang an den Grundsatz der strikten Verbindlichkeit von Versprechen (»pacta sunt servanda«) gestellt. Erst die Naturrechtslehrer des 16. Jahrhunderts hatten diesen Gedanken systematisch entfaltet und in diesem Sinne etwa Regeln für die Folgen von Irrtümern und anderen Willensmängeln formuliert. Zugleich kam es zu einer Neuausrichtung des Vertragsrechts am Willen der Vertragspartner, also am Grundsatz privater Vertragsfreiheit. Lessius entfaltet diesen Ansatz in exemplarischer Konsequenz, wobei er in besonderer Weise auch neue Geschäftspraktiken und Finanzinstrumente berücksichtigt, wie man sie an den Börsen von Antwerpen und Frankfurt entwickelt hatte.