
Polizeipraktiker, Rechtsanwälte, Richter, Studierende
„Eine Kommentierung für den praktischen Gebrauch, ohne dass die Wissenschaftlichkeit der Erläuterungen darunter gelitten hat. Das Werk ist für den Polizeipraktiker, den Rechtsanwalt, Richter und Studierenden unentbehrlich.“
kosDirekt (Gemeinde- und Städtebund Rheinland Pfalz) 10/2018
Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz
Kommentar. Loseblattgrundwerk mit 39. Aktualisierung (Stand Januar 2025) zur Fortsetzung
von Hans De Clerck, Hermann Walter Schmidt, Harald Pitzer, Martina Baunack und Andreas GeronKompetent und übersichtlich kommentieren die Verfasser das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz und bieten Praktikern, Juristen und Studenten einen unverzichtbaren Wegweiser durch die aktuelle Gesetzgebung.
Anschaulich vermitteln sie die Grundzüge und Besonderheiten des Gesetzestextes durch praxisnahe Erläuterungen, eingängige Beispiele und konkrete Rechtsprechung. So dient das Werk dem Nutzer als wertvolle Hilfestellung bei der Bearbeitung und Umsetzung gefahrenabwehrrechtlicher Fragen. Bei der Anwendung des Gesetzes aufkommende Fragen sowie unterschiedliche Auslegungen werden vorgestellt und diskutiert, damit die Aufgaben der Gefahrenabwehr, deren Vorbereitung und die Bekämpfung von Straftaten rechtssicher erfüllt werden können.
Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Anschaulich vermitteln sie die Grundzüge und Besonderheiten des Gesetzestextes durch praxisnahe Erläuterungen, eingängige Beispiele und konkrete Rechtsprechung. So dient das Werk dem Nutzer als wertvolle Hilfestellung bei der Bearbeitung und Umsetzung gefahrenabwehrrechtlicher Fragen. Bei der Anwendung des Gesetzes aufkommende Fragen sowie unterschiedliche Auslegungen werden vorgestellt und diskutiert, damit die Aufgaben der Gefahrenabwehr, deren Vorbereitung und die Bekämpfung von Straftaten rechtssicher erfüllt werden können.
Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.