„Der Kommentar von Schönenbroicher und Heusch ist ausgezeichnet und nicht nur für die ordnungsbehördliche Praxis ein Gewinn. Selbst für Studierende eignet sich der Band als ergänzende Lektüre zu systematischen Lehrbuchdarstellungen. Den Autoren kann zu dem Werk nur gratuliert werden, und es ist ihm im Interesse des Gefahrenabwehrrechts weite Verbreitung zu wünschen.“
Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, in: Deutsches Verwaltungsblatt 15/2015
„Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der kompakten Größe ist dieses Werk Praktikerinnen und Praktikern in den allgemeinen Ordnungsbehörden wie Sonderordnungsbehörden der Kommunen und der kommunalen Aufsichtsbehörden besonders zu empfehlen.“
Landkreistag NRW, in: Eildienst 1/2015
„Der neue Kommentar zum Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen setzt Maßstäbe für eine zeitgemäße Interpretation des Ordnungsbehördengesetzes als Grundlage des gesamten Gefahrenabwehrrechts in Nordrhein-Westfalen.“
In: Städte- und Gemeinderat NRW 12/2014
„Ein überaus gelungenes Werk, das die Literatur zum allgemeinen Ordnungsrecht nicht nur [...] ergänzt, sondern darüber hinaus bereichert und das sicherlich auf großen Zuspruch stoßen wird.“
Dr. Franz Unkel und Daniel Dunz, in: Verwaltungsrundschau 10/2014
Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen – Kommentar
Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – OBG NRW
von Klaus Schönenbroicher und Andreas HeuschDer Kommentar ist insbesondere an den Anforderungen von Behörden, Anwaltschaft und Gerichten ausgerichtet. Entsprechend ist bei der Darstellung der Bedeutung der Rechtsprechung – vor allem auch des Oberverwaltungsgerichts in Münster – für die Auslegung des Ordnungsbehördengesetzes Rechnung getragen.