Der Kommentar wendet sich sowohl an Dienstherrn als auch an die Mitglieder der Personalvertretungen sowie an die verbeamteten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Ländern.
Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, in: Verwaltungsrundschau 9/2013:
Magazin für Beamtinnen und Beamte, 5/2013:
Prof. Dr. Timo Hebeler, in: Zeitschrift für Beamtenrecht 9/2013:
Regierungsoberrat Dr. Andreas Viertelhausen, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, 5/2013:
Beamtenstatusgesetz
Kommentar zum Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
von Dirk LendersDas Beamtenstatusgesetz gilt als letzte bundesgesetzliche Regelung für die Länder und die Kommunen sowie die Kommunalverbände. Die Relevanz des Gesetzes ist in der öffentlichen Verwaltung deutlich spürbar.
Dieser Kommentar wendet sich sowohl an Dienstherrn als auch an die Mitglieder der Personalvertretungen und gleichsam an die verbeamteten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Ländern.
Es wurden die aktuelle Rechtsprechung sowie zahlreiche Literaturbeiträge in die Kommentierung eingearbeitet. Im Anschluss an die Kommentierung findet sich ein Überblick über den aktuellen Gesetzgebungsstand der Länder.
Dieser Kommentar wendet sich sowohl an Dienstherrn als auch an die Mitglieder der Personalvertretungen und gleichsam an die verbeamteten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Ländern.
Es wurden die aktuelle Rechtsprechung sowie zahlreiche Literaturbeiträge in die Kommentierung eingearbeitet. Im Anschluss an die Kommentierung findet sich ein Überblick über den aktuellen Gesetzgebungsstand der Länder.