Handbuch des gesamten Vertriebsrechts, Band 2: Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters von Wolfram Küstner | (Warenvertreter, Versicherungs- und Bausparkassenvertreter) | ISBN 9783800515776

Handbuch des gesamten Vertriebsrechts, Band 2: Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

(Warenvertreter, Versicherungs- und Bausparkassenvertreter)

von Wolfram Küstner und Karl-Heinz Thume
Mitwirkende
Autor / AutorinWolfram Küstner
Autor / AutorinKarl-Heinz Thume
Begründet vonWolfram Küstner
Buchcover Handbuch des gesamten Vertriebsrechts, Band 2: Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters | Wolfram Küstner | EAN 9783800515776 | ISBN 3-8005-1577-6 | ISBN 978-3-8005-1577-6
Rechtsanwälte, Rechtsabteilungen, Justitiare und Abteilungsleiter in allen Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen vertreiben, Versicherungs- und Finanzwirtschaft, Handelsvertreterverbände, Industrie- und Handelskammern, Gerichte, Universitäten

Handbuch des gesamten Vertriebsrechts, Band 2: Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

(Warenvertreter, Versicherungs- und Bausparkassenvertreter)

von Wolfram Küstner und Karl-Heinz Thume
Mitwirkende
Autor / AutorinWolfram Küstner
Autor / AutorinKarl-Heinz Thume
Begründet vonWolfram Küstner
Das Werk ist eine umfassende Kommentierung zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gemäß § 89 b HGB. Es ist auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Literatur und berücksichtigt insbesondere die Folgen der Änderung von Abs. 1 dieses Paragraphen in 2009.
Neben der europarechtskonformen Auslegung dieser Vorschrift gemäß der Handelsvertreterrichtlinie behandelt es vor allem folgende Themenkreise:
- Ausgleichsanspruch und Anrechnung der vom Unternehmer finanzierten Altersversorgung des Handelsvertreters; - grenzüberschreitende Tätigkeit von Handelsvertretern unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen der EU-Erweiterungen; - Probleme bei der Neuwerbung von Kunden; - Ausschlussgründe, insbesondere Kündigungsgründe der Vertragspartner; - Umgehungsversuche, Abwälzungsvereinbarungen, Einstandszahlungen.