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Bauämter in Städten und Gemeinden, Bauaufsichtsämter, Architekten, Baufirmen, Wohnungsbaugesellschaften, Verwaltungsgerichte und Fachanwälte für Verwaltungsrecht
Dieser Standardkommentar besticht durch Handlichkeit und Präzision.
Niedersächsischer Städtetag Nachrichten für Städte, Gemeinden und Samtgemeinden 7-8/2007
Das Baugesetzbuch ist 2011 und 2013 weitreichend geändert worden. Für die kommunale Praxis ergeben sich daraus neue Aufgaben bei der Bauleitplanung und der Zulässigkeit sowie beim Stadtumbau. Auch die Baunutzungsverordnung ist erstmals seit 1990 geändert worden. Die Städte und Gemeinden erhalten städtebauliche Instrumente zur Bewältigung des Klimawandels und der Energiewende. Die Aufgaben der Stadt- und Ortsentwicklung enthält neue rechtliche Vorgaben.
Schwerpunkte • Klimaschutz als städtebauliche Aufgabe – welche Auswirkungen ergeben sich für die Bauleitplanung und die städtebaulichen Maß-nahmen? • Maßnahmen zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie in Gebieten mit städtebaulichen Satzungen und im unbeplanten Innenbereich • Innenentwicklung als städtebauliches Leitbild • Städtebauliche Steuerung von Vergnügungsstätten • Windkraft und Repowering • Zulässigkeit von Photovoltaik im Innen- und Außenbereich • Zulässigkeit von Betrieben der „Massentierhaltung“ • Klimaschutz beim Stadtumbau und der Stadtsanierung • Anlagen zur Kinderbetreuung
Inhalte:
Schwerpunkte • Klimaschutz als städtebauliche Aufgabe – welche Auswirkungen ergeben sich für die Bauleitplanung und die städtebaulichen Maß-nahmen? • Maßnahmen zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie in Gebieten mit städtebaulichen Satzungen und im unbeplanten Innenbereich • Innenentwicklung als städtebauliches Leitbild • Städtebauliche Steuerung von Vergnügungsstätten • Windkraft und Repowering • Zulässigkeit von Photovoltaik im Innen- und Außenbereich • Zulässigkeit von Betrieben der „Massentierhaltung“ • Klimaschutz beim Stadtumbau und der Stadtsanierung • Anlagen zur Kinderbetreuung
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