Die Zulässigkeit von Triple-Net-Mietverträgen von Matthias Koops | Eine rechtsvergleichende Untersuchung zur Übertragbarkeit von Triple-Net-Mietverträgen unter besonderer Berücksichtigung der Erhaltungslast im englischen und deutschen Gewerberaummietrecht | ISBN 9783828832107

Die Zulässigkeit von Triple-Net-Mietverträgen

Eine rechtsvergleichende Untersuchung zur Übertragbarkeit von Triple-Net-Mietverträgen unter besonderer Berücksichtigung der Erhaltungslast im englischen und deutschen Gewerberaummietrecht

von Matthias Koops
Buchcover Die Zulässigkeit von Triple-Net-Mietverträgen | Matthias Koops | EAN 9783828832107 | ISBN 3-8288-3210-5 | ISBN 978-3-8288-3210-7
Inhaltsverzeichnis

Die Zulässigkeit von Triple-Net-Mietverträgen

Eine rechtsvergleichende Untersuchung zur Übertragbarkeit von Triple-Net-Mietverträgen unter besonderer Berücksichtigung der Erhaltungslast im englischen und deutschen Gewerberaummietrecht

von Matthias Koops
„Caveat Lessee – Der Mieter möge prüfen!“ lautet ein aus dem Kaufrecht abgeleiteter Grundsatz im angelsächsisch geprägten Mietrecht. Der Mieter steht hiernach selbst in der Verantwortung dafür, dass die Immobilie seinen Anforderungen während der Laufzeit des Mietvertrages entspricht. Der Vermieter hingegen übernimmt hierfür keine Gewähr. Besonders in den letzten Jahren üben ausländische Investoren vermehrt Einfluss auf den deutschen Immobilienmarkt aus. Im Zuge dieser Veränderung werden zunehmend Sitten aus dem internationalen Mietrecht etabliert. Hierbei ist der Begriff des „Triple-Net-Lease“ inzwischen zwar grundsätzlich geläufig, die rechtlichen Rahmenbedingungen dieses Vertragsprinzips sind aufgrund der bislang nur vereinzelten juristischen Auseinandersetzung jedoch nur skizzenhaft erarbeitet. Matthias Koops widmet seine Untersuchung diesem speziellen Vertragstypus. Dabei geht er auf die mietrechtlichen Rahmenbedingungen des englischen Rechtskreises ein, aus dem das Vertragsprinzip ursprünglich stammt und zeigt insbesondere unter Berücksichtigung des AGB-Rechtes, inwiefern sich der Triple-Net-Mietvertrag in das deutsche Mietrecht übertragen lässt.