Menschliche Existenz und Würde im Rechtsstaat | Ergebnisse eines Kolloquiums für und mit Werner Maihofer aus Anlass seines 90. Geburtstags | ISBN 9783830518273

Menschliche Existenz und Würde im Rechtsstaat

Ergebnisse eines Kolloquiums für und mit Werner Maihofer aus Anlass seines 90. Geburtstags

herausgegeben von Stephan Kirste und Gerhard Sprenger
Mitwirkende
Herausgegeben vonStephan Kirste
Herausgegeben vonGerhard Sprenger
Buchcover Menschliche Existenz und Würde im Rechtsstaat  | EAN 9783830518273 | ISBN 3-8305-1827-7 | ISBN 978-3-8305-1827-3

Menschliche Existenz und Würde im Rechtsstaat

Ergebnisse eines Kolloquiums für und mit Werner Maihofer aus Anlass seines 90. Geburtstags

herausgegeben von Stephan Kirste und Gerhard Sprenger
Mitwirkende
Herausgegeben vonStephan Kirste
Herausgegeben vonGerhard Sprenger
Die spezialisierten Verwaltungsgerichte in der Ukraine wurden im Jahre 2005 geschaffen; der allgemeine Eindruck ist der, dass diese Art der Spezialgerichtsbarkeit in der Ukraine eher ein Novum darstellt.
Die Zeit der ersten Unabhängigkeit war aber reicher, als man annehmen mag. Es hat erste Schritte zu einer Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben, die aber die zaristischen Verfahrensordnungen entsprechend anwandte, eine eigene Prozessordnung wurde nicht geschaffen. Seit die staatlichen Archive der Ukraine allgemein zugänglich sind, wurde dort ein Entwurf einer Verfahrensordnung für die Verwaltungsgerichtsbarkeit aus dem Jahr 1932 gefunden, der hier abgedruckt ist. Die Gründe, diesen Gesetzentwurf in einen Zusammenhang mit der ersten Unabhängigkeit zu stellen, sind die bekannten Staatsorganisationsnormen aus der Zeit der ersten Unabhängigkeit, in denen verwaltungsgerichtliche Elemente vorgesehen sind. Der zweite Grund ist einer der Mitbearbeiter des Entwurfs, der in der Zeit der ersten Unabhängigkeit im damaligen Justizministerium arbeitete und dann mit der Regierung ins Exil ging, sich aber weiter mit Gesetzentwürfen und rechtlichen Problemen aus dieser Zeit beschäftigte.
Es sind damit weitere Fragen zu dem Gesetzentwurf und zur Gerichtsbarkeit in der Phase der ersten Unabhängigkeit verbunden, einige werden sich aus den umfangreichen Materialien beantworten lassen, andere betreffen die allgemeinen Aspekte der damaligen Staatsbildung: Warum betrieb man die Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit praktisch vom ersten Augenblick an in einer so komplizierten Phase, in der die Staatsorgane und Verwaltungsbehörden durch die äußeren Umstände oft zu einem Handeln gezwungen sind, das vor einem Verwaltungsgericht kaum Bestand haben kann? Welche Vorstellung hatte man damals vom ukrainischen Rechtsstaat?