Änderungsvorbehalte in Kfz-Vertragshändlerverträgen
von Albin StröblÄnderungsvorbehalte ermöglichen einer Vertragspartei eine einseitige Vertragsänderung. Hierbei ist weder eine Zustimmung des Vertragspartners noch eine Inanspruchnahme der Justiz erforderlich. Sie sind ambivalent, weil sie einerseits der Flexibilität im Massenverkehr Rechnung tragen, andererseits aber zu einer Vertragsänderung gegen den Willen des Vertragspartners berechtigen. Besonders bedenklich sind Änderungsvorbehalte, wenn sie formularmäßig in den Vertrag eingeführt werden. Dies ist in Kfz-Vertragshändlerverträgen der Regelfall. Sie haben hier nicht selten das Vertragsgebiet oder die Handelsmarge des Händlers zum Inhalt. In der vorliegenden Arbeit wird die Zulässigkeit von sämtlichen formularmäßigen Änderungsvorbehalten in diesem Vertragstyp untersucht. Eine besondere Rolle spielt hierbei die wirtschaftliche Abhängigkeit des Vertragshändlers vom Hersteller. Kontrollmaßstab ist das AGB-Recht sowie die im Kfz-Vertragshändlerrecht geltende Gruppenfreistellungsverordnung der europäischen Kommission.