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Der Schutz von eintragungsfähigen Marken nach dem neuen Markengesetz
Eine Untersuchung zum Anwendungsbereich des neuen Markengesetzes unter besonderer Berücksichtigung der neuen markenfähigen Zeichen
von Martin MarzMarken sind Kennzeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das neue Markengesetz enthält im Vergleich zum früheren Warenzeichengesetz eine erhebliche Erweiterung in bezug auf den Kreis der markenfähigen Zeichen. Aufgrund der Eintragungshindernisse des § 8 I, II Markengesetz wird die Eintragbarkeit von Marken in das Register allerdings eingeschränkt. Die vorliegende Arbeit untersucht schwerpunktmäßig diese Eintragungshindernisse im Hinblick auf die neuen markenfähigen Zeichen. Schließlich wird geprüft, ob die Eintragungshindernisse des § 8 Markengesetz einer Eintragung urheberrechtlich gemeinfreier Zeichen entgegenstehen.