×
Die EU-Erbrechtsverordnung (650/2012) gilt seit dem 17.8.2015 für alle Erbrechtsfälle in den EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Dänemarks, Großbritanniens und Irlands). Die Verordnung regelt umfassend das materielle Erbrecht, das spezielle Verfahrensrecht sowie das relevante Anerkennungs- und Vollstreckungsrecht beim grenzüberschreitenden Erbfall.
Der Kommentar analysiert die Verordnung grundlegend und aus europäischer Sicht. Er bietet damit Rechtssicherheit in Fällen des transnationalen europäischen Erbfalls.