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DB-R+T15
Dokumentationsband: "Mehr Licht als Schatten", ift-Sonderschau R+T 2015
herausgegeben von ift Rosenheim GmbHModerne Gebäude kommen heute nicht länger ohne leistungsfähige Sonnen-/Blendschutz und Tageslichtsysteme aus. Die Systeme spielen für die Nutzung von natürlichem und gesundem Tageslicht sowie für Wohnkomfort, Sicherheit und Gesundheit eine herausragende Rolle und müssen in Verbindung mit Fenster- und Fassadensystemen zum integralen Bestandteil einer modernen Gebäudehülle werden. Durch die Weiterentwicklung der Fenster-, Fassaden- und Glassysteme wird die Integration von Sonnen-/Blendschutz und Tageslichtsystemen besser, aber auch anspruchsvoller. Für kompetente Hersteller bieten sich hier gute Chancen für nachhaltige Geschäfte.
Für die Planung und Errichtung von energieeffizienten Gebäuden, aber auch bei der energetischen Sanierung, sind die Anforderungen an die bauphysikalischen Eigenschaften von Sonnenschutzprodukten gestiegen. Auch die EnEV fordert in § 3 und § 4 einen Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutz. In der neuen Produktnorm für äußere Abschlüssen EN 13659 werden deshalb neben dem Widerstand gegen Windlasten auch der Gesamtenergiedurchlassgrad gtotal für die Kombination Verglasung und Sonnenschutz sowie der zusätzliche Wärmedurchlasswiderstand R als mandatierte Eigenschaften definiert. Diese müssen geprüft und nachgewiesen und dann in der Leistungserklärung und im CE-Zeichen angegeben werden.
Für die Planung und Errichtung von energieeffizienten Gebäuden, aber auch bei der energetischen Sanierung, sind die Anforderungen an die bauphysikalischen Eigenschaften von Sonnenschutzprodukten gestiegen. Auch die EnEV fordert in § 3 und § 4 einen Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutz. In der neuen Produktnorm für äußere Abschlüssen EN 13659 werden deshalb neben dem Widerstand gegen Windlasten auch der Gesamtenergiedurchlassgrad gtotal für die Kombination Verglasung und Sonnenschutz sowie der zusätzliche Wärmedurchlasswiderstand R als mandatierte Eigenschaften definiert. Diese müssen geprüft und nachgewiesen und dann in der Leistungserklärung und im CE-Zeichen angegeben werden.