Am 26. September 2021 stimmte eine Mehrheit der Berliner: innen in einem Volksentscheid für die Vergesellschaftung von weit über 200.000 Wohnungen großer Immobilienkonzerne in der Hauptstadt. Das Ergebnis von 59,1 % Ja-Stimmen für den Vorschlag der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen ist ein klares Votum, das es nun umzusetzen gilt. Aber wie?
Ein vergleichbares Unterfangen hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben. Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen hat daher eigene Modelle zur Umsetzung entwickelt, Jurist: innen und andere Expert: innen haben diese Vorschläge kommentiert, amtliche Gutachten und Stellungnahmen kamen hinzu. Die vorliegende Sammlung von Beiträgen gibt einen Überblick über den Stand der Debatte.
Unstrittig ist dabei eines: Vergesellschaftung ist verfassungskonform – sie kann sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes berufen. Offen ist allerdings die Ausgestaltung. Hier gibt es zahlreiche Fragen, die politische Entscheidungsträger: innen, aber auch die Expert: innenkommission des Berliner Senats und nicht zuletzt die Öffentlichkeit diskutieren müssen. Den Weg zu den Antworten ebnet dieser Sammelband.
Ein vergleichbares Unterfangen hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben. Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen hat daher eigene Modelle zur Umsetzung entwickelt, Jurist: innen und andere Expert: innen haben diese Vorschläge kommentiert, amtliche Gutachten und Stellungnahmen kamen hinzu. Die vorliegende Sammlung von Beiträgen gibt einen Überblick über den Stand der Debatte.
Unstrittig ist dabei eines: Vergesellschaftung ist verfassungskonform – sie kann sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes berufen. Offen ist allerdings die Ausgestaltung. Hier gibt es zahlreiche Fragen, die politische Entscheidungsträger: innen, aber auch die Expert: innenkommission des Berliner Senats und nicht zuletzt die Öffentlichkeit diskutieren müssen. Den Weg zu den Antworten ebnet dieser Sammelband.