Das neue Luftrecht für Modellflieger von Dr. jur Walter Felling | Der aktuelle Ratgeber mit leicht verständlichen Erläuterungen | ISBN 9783881804837

Das neue Luftrecht für Modellflieger

Der aktuelle Ratgeber mit leicht verständlichen Erläuterungen

von Dr. jur Walter Felling und Christian Walther
Mitwirkende
Autor / AutorinDr. jur Walter Felling
Autor / AutorinChristian Walther
Buchcover Das neue Luftrecht für Modellflieger | Dr. jur Walter Felling | EAN 9783881804837 | ISBN 3-88180-483-8 | ISBN 978-3-88180-483-7

Das neue Luftrecht für Modellflieger

Der aktuelle Ratgeber mit leicht verständlichen Erläuterungen

von Dr. jur Walter Felling und Christian Walther
Mitwirkende
Autor / AutorinDr. jur Walter Felling
Autor / AutorinChristian Walther
Das neue Luftrecht für Modellflieger Die am 07.04.2017 eingetretenen Änderungen der LuftVO haben die Rechtslage für Modellflieger umfassend verändert. Für den DAeC – Bundeskommission Modellflug – war dies der Anlass, diese Broschüre zu erstellen, damit eine rechtssichere Handhabung der neuen Regelungen durch alle Modellflieger ermöglicht wird. Diese Broschüre soll zugleich als Grundlage für die Einweisung von Modellfliegern zur Erlangung des sog. Nachweises (vgl. § 21a Abs. 4 LufVO i. V. m. § 21e LuftVO) dienen. Der Inhalt dieser Broschüre stellt keine juristisch-wissenschaftliche Ausarbeitung dar, sondern soll insbesondere für juristische Laien verständlich bleiben. Der Schwerpunkt liegt in der Darstellung der wichtigsten bzw. praxisrelevanten Regelungen des neuen Luftrechts für Modell- und Drohnenflieger. Zur besseren Nutzbarkeit dieser Broschüre sind im Anhang die wichtigsten gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorschriften abgedruckt, auf die in einzelnen Passagen dieser Broschüre verwiesen werden kann.
Aus dem Inhalt:
  • Definition Flugmodelle
  • Rechtsrahmen für den Betrieb von Flugmodellen
  • Betriebsverbote für Flugmodelle (§ 21b LuftVO)
  • Erlangung eines Kenntnisnachweises gem. § 21a Abs. 4 S. 3 Nr. 3 LuftVO iVm § 21e LuftVO
  • Die Notwendigkeit einer Aufstiegserlaubnis
  • Verfahren zum Erhalt einer Aufstiegserlaubnis ( 21a Abs. 3 LuftVO)
  • Überblick
  • Schlussbemerkung
  • Gesetzestexte