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Pebb§y II
Erarbeitung eines Systems der Personalbedarfsberechnung für den mittleren und Kanzleidienst sowie für den einfachen Dienst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Das Gutachten ergänzt und erweitert das Vorgängerprojekt PEBB§Y-I und bringt das Reformvorhaben insgesamt zu einem überzeugenden Abschluss. Die Justiz verfügt nun erstmals über ein bundeseinheitliches System der Personalbedarfsberechnung auf mathematisch-analytischer Basis, das alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften umfasst. Die PEBB§Y-Ergebnisse bieten damit jenes zuverlässige analytische Instrument, mit dessen Hilfe der konkrete Bedarf der Justiz transparent und nachvollziehbar dargestellt werden kann.
PEBB§Y-II bietet eine eigenständige, detaillierte Analyse der Arbeitsmengen und -zeiten für die Geschäfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unterstützungsbereich.
Neuland wurde auch insoweit betreten, als es erstmals gelungen ist, verschiedene Organisationsformen, die konkrete Gestaltung von Arbeitsabläufen sowie die IT-Ausstattung bei der Personalbedarfsberechnung angemessen zu berücksichtigen. Stichworte sind hier Vernetzung, Fachanwendung, ganzheitliche Bearbeitung, Prozessorganisation und Serviceleistungen, die sich auf die Effizienz der Erledigung und damit auf die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten auswirken.
PEBB§Y-II bietet eine eigenständige, detaillierte Analyse der Arbeitsmengen und -zeiten für die Geschäfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unterstützungsbereich.
Neuland wurde auch insoweit betreten, als es erstmals gelungen ist, verschiedene Organisationsformen, die konkrete Gestaltung von Arbeitsabläufen sowie die IT-Ausstattung bei der Personalbedarfsberechnung angemessen zu berücksichtigen. Stichworte sind hier Vernetzung, Fachanwendung, ganzheitliche Bearbeitung, Prozessorganisation und Serviceleistungen, die sich auf die Effizienz der Erledigung und damit auf die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten auswirken.