Vorstudien zu Vorsatz und Irrtum im Völkerstrafrecht von Carl-Friedrich Stuckenberg | Versuch einer Elementarlehre für eine übernationale Vorsatzdogmatik | ISBN 9783899493801

Vorstudien zu Vorsatz und Irrtum im Völkerstrafrecht

Versuch einer Elementarlehre für eine übernationale Vorsatzdogmatik

von Carl-Friedrich Stuckenberg
Buchcover Vorstudien zu Vorsatz und Irrtum im Völkerstrafrecht | Carl-Friedrich Stuckenberg | EAN 9783899493801 | ISBN 3-89949-380-X | ISBN 978-3-89949-380-1
„Wem an eindeutigen, rasch zitierfähigen Ergebnissen gelegen ist, der wird bei Stuckenberg deshalb nicht auf seine Kosten kommen. Wer hingegen die Anforderungen an eine wissenschaftstheoretisch reflektierte Theorie der subjektiven Zurechnung erkunden und darüber hinaus eine von den Zeugnissen mittelalterlicher Rechtsgelehrsamkeit bis zum Strafrecht Singapurs reichende Sammlung der einschlägigen rechtlichen Materialien bewundern will, der wird Stuckenbergs Werk reich belehrt aus der Hand legen.“Michael Pawlik in: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik 4/2010 „(...) In der Sache freilich hält der Leser hier eine Arbeit in Händen, die mit großer Souveränität und Tiefgang eines der zentralen Themen strafrechtlicher AT-Dogmatik abhandelt und weit über das Völkerstrafrecht hinausreichende Erkenntnisse zu Vorsatz und Irrtum liefert. (...)“RiLG Professor Dr. Kai Ambos, Universität Göttingen, In: Juristenzeitung 13/2008

Vorstudien zu Vorsatz und Irrtum im Völkerstrafrecht

Versuch einer Elementarlehre für eine übernationale Vorsatzdogmatik

von Carl-Friedrich Stuckenberg
Strafrecht ist nicht mehr die ausschließliche Angelegenheit nationaler Gesetzgebung. Völkerstrafrecht hat sich als neues Rechtsgebiet etabliert; die Europäisierung hat auch das Strafrecht erreicht. Die bislang in den Grenzen des jeweiligen nationalen Rechts zu denken gewohnte Strafrechtswissenschaft steht nun vor neuen Aufgaben der Analyse und Systematisierung, die zuerst die methodischen Bedingungen der Rechtsvergleichung betreffen. Übernationales Strafrecht ist Gegenstand eines übernationalen wissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskurses, in dem inkompatible nationale Begriffe nur zu babylonischer Sprachverwirrung führen. Nötig ist daher eine autonome, nicht von den heimischen Sehgewohnheiten vorgeformte Perspektive auf die Strukturen strafrechtlicher Regelung. Für Vorsatz und Irrtum wird hier versucht, die Elemente subjektiver Zurechnung in einem möglichst neutralen analytischen Instrumentarium zu erfassen als Vorbedingung einervölkerstrafrechtlichen Vorsatzdogmatik und der dafür unabdingbaren Rechtsvergleichung. Zu klären ist dabei auch der Beitrag der analytischen Philosophie und kognitiven Psychologie zur strafrechtlichen Begriffsbildung.