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Personalverrechner, Betriebe, Steuerberater, Studierende.
An Handelsakademien (Berufsschulen etc.) für den Unterrichtsgebrauch zugelassen.
Wie jedes Jahr gibt es auch ab Jahresbeginn 2015 wichtige Änderungen, die bei der Lohnverrechnung zu beachten sind.
Alle mit Jahresbeginn wirksamen Änderungen in der Lohnverrechnung sind in den drei behandelten Fachbereichen - Sozialversicherung, Lohnsteuer und Arbeitsrecht berücksichtigt. Im Arbeitsrecht sind vor allem Änderungen/Neuerungen in folgenden Bereichen erwähnenswert:
•Senkung des Unfallversicherungsbeitrags (seit 1.7.2014) •Senkung des Zuschlags nach dem IESG (seit 1.1.2015) •Erhöhung des Beitragssatzes an den Weiterbildungsfonds für überlassene Arbeiter •Anpassung diverser Grenzbeträge (wie Geringfügigkeitsgrenze, Höchstbeitragsgrundlage etc)
In der Lohnsteuer gab es vor allem folgende Änderungen:
Alle mit Jahresbeginn wirksamen Änderungen in der Lohnverrechnung sind in den drei behandelten Fachbereichen - Sozialversicherung, Lohnsteuer und Arbeitsrecht berücksichtigt. Im Arbeitsrecht sind vor allem Änderungen/Neuerungen in folgenden Bereichen erwähnenswert:
- Anhebung der Sätze der Ausgleichstaxe bei Einstellung von Behinderten
- Anhebung der Auflösungsabgabe
- Geänderte Aufzeichnungspflichten betreffend Arbeitszeiten
- Bauarbeiterzuschlags-Verordnung
- Auskunftspflicht des Arbeitnehmers während Krankenstand
•Senkung des Unfallversicherungsbeitrags (seit 1.7.2014) •Senkung des Zuschlags nach dem IESG (seit 1.1.2015) •Erhöhung des Beitragssatzes an den Weiterbildungsfonds für überlassene Arbeiter •Anpassung diverser Grenzbeträge (wie Geringfügigkeitsgrenze, Höchstbeitragsgrundlage etc)
In der Lohnsteuer gab es vor allem folgende Änderungen:
- Einführung neuer Höchstgrenzen für die Besteuerung freiwilliger Abfertigungen
- Der steuerfreie Anteil bei Zahlung von Vergleichssummen und Kündigungsentschädigungen wurde betraglich beschränkt