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Atomkraftwerke - Unsicher und grundrechtswidrig
Ein Bericht über Kernschmelzgefahr und Grundrechtsbeeinträchtigungen
von Anna MasuchAuch in den angeblich so sicheren Atomkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland kann es zu schweren Kernschmelzunfällen kommen. Die freigesetzten radioaktiven Stoffe würden über viele hundert Kilometer transportiert werden. Flächen bis zur Größe von 10 000 km2 können so stark radioaktiv verseucht werden, daß die Menschen evakuiert oder sogar umgesiedelt werden müssen. Gegen die Gefahren aus den freigesetzten radioaktiven Stoffen sind Katastrophenschutzmaßnahmen unzureichend. Die Folgen schwerer Kernschmelzunfälle stellen sich daher für die Bevölkerung als Grundrechtsverletzungen dar.
Teil 1. Kernschmelze und Grundrechte in der Geschichte der öffentlichen Auseinandersetzungen um die Gefahren der Atomenergie
Teil 2. Kernschmelzunfälle in deutschen Atomkraftwerken und ihre Auswirkungen auf Menschen und Umwelt
Teil 3. Das Projekt European Pressurized Water Reactor (EPR) und die heutigen Anforderungen an die Sicherheit von Atomkraftwerken
Teil 4. Das Atomgesetz: einst verfassungsgemäß, heute grundrechtswidrig
Teil 1. Kernschmelze und Grundrechte in der Geschichte der öffentlichen Auseinandersetzungen um die Gefahren der Atomenergie
Teil 2. Kernschmelzunfälle in deutschen Atomkraftwerken und ihre Auswirkungen auf Menschen und Umwelt
Teil 3. Das Projekt European Pressurized Water Reactor (EPR) und die heutigen Anforderungen an die Sicherheit von Atomkraftwerken
Teil 4. Das Atomgesetz: einst verfassungsgemäß, heute grundrechtswidrig