
Hilfebedürftige ab 65 und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab 18 Jahren
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Der Rechtsratgeber für Ältere und duaerhaft voll Erwerbsgeminderte
von Frank EhmannHilfebedürftige ab 65 und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab 18 Jahren können gemäß §§ 41 ff. SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten; übrigens ohne sofort befürchten zu müssen, dass ihre Kinder bzw. die Eltern zum Unterhalt herangezogen werden. Der Leitfaden informiert verständlich über diese Grundsicherung und weist Wege, wie man sie bekommt.