Barrierefreiheit im Wohnungsbau in Schleswig-Holstein von Dietmar Walberg | Mindestanforderungen nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein | ISBN 9783939268253

Barrierefreiheit im Wohnungsbau in Schleswig-Holstein

Mindestanforderungen nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein

von Dietmar Walberg, Thorsten Schulze und Antje Cramer, herausgegeben von Dietmar Walberg
Mitwirkende
Herausgegeben vonDietmar Walberg
Autor / AutorinDietmar Walberg
Autor / AutorinThorsten Schulze
Autor / AutorinAntje Cramer
Buchcover Barrierefreiheit im Wohnungsbau in Schleswig-Holstein | Dietmar Walberg | EAN 9783939268253 | ISBN 3-939268-25-9 | ISBN 978-3-939268-25-3

Barrierefreiheit im Wohnungsbau in Schleswig-Holstein

Mindestanforderungen nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein

von Dietmar Walberg, Thorsten Schulze und Antje Cramer, herausgegeben von Dietmar Walberg
Mitwirkende
Herausgegeben vonDietmar Walberg
Autor / AutorinDietmar Walberg
Autor / AutorinThorsten Schulze
Autor / AutorinAntje Cramer
Im Sommer 2012 wurde die DIN 18040 in Schleswig-Holstein (und vielen anderen Bundesländern) als Technische Baubestimmung eingeführt. Sie ersetzt damit die eingeführten Teile der alten DIN 18025 und definiert die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Wohnungen in Ergänzung zur Landesbauordnung (LBO) des Landes Schleswig-Holstein neu. Bisher geltende und in der LBO SH immer noch vorhandene Formulierungen werden durch die eingeführten Teile der DIN 18040 teilweise außer Kraft gesetzt, teilweise werden neue Anforderungen für den Wohnungsbau formuliert.
Die Inhalte und damit die Definition der bauordnungsrechtlich geschuldeten Barrierefreiheit im Wohnungsbau abzubilden und für die Praxis zusammenzufassen ist Gegenstand dieser Veröffentlichung. Das Mitteilungsblatt richtet sich an die Bauordnungsbehörden des Landes Schleswig-Holstein, an die Planerinnen und Planer, an die Wohnungsunternehmen, die Auftraggeber und alle die an der Zukunftsfähigkeit des Wohnungsbaus im Lande interessiert sind. In enger Zusammenarbeit mit dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein als oberste Baubehörde wurden die entsprechenden Teile der Norm, die nun durch die Einführung als Technische Baubestimmung zwingend anzuwenden sind, zusammengefasst und erläuternd dargestellt.