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Der Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
von Christina KleinDer Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
Wenn hierzulande ein Kind geboren wird, freuen sich die Eltern – ganz gleich, ob sie miteinander verheiratet sind oder nicht: Die „wilde Ehe“ ist als Lebensform längst gesellschaftlich akzeptiert. Doch was passiert, wenn die Eltern nicht zusammenleben? Und ihr Kind nicht gemeinsam großziehen können oder wollen?
Gleiche Voraussetzungen für alle Kinder
Damit alle Kinder mit den gleichen Voraussetzungen ins Leben starten, gibt es besondere gesetzliche Regelungen. Diese stellen einerseits sicher, dass ehelich und unehelich geborene Kinder dieselben unterhaltsrechtlichen Ansprüche haben. Andererseits sorgen sie dafür, dass ein unverheirateter Elternteil sein Kind selbst erziehen kann, ohne in finanzielle Not zu geraten. Er hat Anspruch auf Unterhalt: