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Artenschutzrechtliche Verbote in der Fachplanung
Ein Leitfaden für die Praxis zum neuen Bundesnaturschutzgesetz Schriftenreihe Verwaltungsrecht für die Praxis, Band 1
von Siegfried de Witt und Maria GeismannEine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden hat beachtliches Aufsehen erlangt: Der
Bau der Waldschlösschenbrücke wurde wegen möglicher Risiken für Fledermäuse kurzzeitig
unterbrochen. Demnach fliege die Fledermausart „Kleine Hufeisennase“ angeblich auf ihrem
Liebesflug von Meißen nach Pirna durch das Elbtal und könne durch das Licht der Brücke abgelenkt
und überfahren werden. Solche Entscheidungen sind kein Einzelfall. Der Artenschutz
in Verbindung mit den Klagen der Naturschutzverbände drohte zum Hindernis für alle Infrastrukturvorhaben
zu werden. Die Rechtsprechung hat die ersten Überreaktionen inzwischen
korrigiert. Wie die europarechtlichen Anforderungen des Artenschutzes in der Fachplanung
für Straßen, Eisenbahnlinien, Hochspannungsleitungen usw. sachgerecht behandelt werden,
erläutert der Leitfaden von Rechtsanwalt Siegfried de Witt und Maria Geismann, LL. M.
Das Buch ist für die Praxis geschrieben, es werden sämtliche wichtigen Entscheidungen und
Literaturstimmen übersichtlich dargestellt. Der Ratgeber gehört auf den Schreibtisch von allen,
die sich in ihrer Arbeit mit Artenschutz befassen.
Band 1 der Reihe „Verwaltungsrecht für die Praxis“, herausgegeben von der DE WITT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, liegt nun in der 2. Auflage vor.
Band 1 der Reihe „Verwaltungsrecht für die Praxis“, herausgegeben von der DE WITT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, liegt nun in der 2. Auflage vor.