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Arzt- und Krankenhaushaftung
Urteile zum Schmerzensgeld
herausgegeben von Andrea Bielitz und Klaus-Jürgen RieseDer Gesetzgeber hat in § 253 Abs. 2 BGB geregelt, dass bei sog. immateriellen Schäden Ansprüche auf Schmerzensgeld bestehen. Im Rahmen von Behandlungen sind diese Art von Schäden nicht gänzlich auszuschließen. Mögliche Schmerzensgeldbeträge, die Art der Beeinträchtigungen sowie die Erwägungen des entscheidenden Gerichts zur Schmerzensgeldhöhe werden in dem Werk nach Fachgebieten gegliedert dargestellt. Eine ausführliche Abhandlung des Themas ist den tabellarisch aufgeführten Urteilen zum Schmerzensgeld vorangestellt.