Würde: ein Zentralbegriff der Menschenrechte
Anthropologische Grundlagen unter besonderer Berücksichtigung von Freiheit und Personalität
von Karl-Heinz WollscheidKarl-Heinz Wollscheid
Würde: ein Zentralbegriff der Menschenrechte
Anthropologische Grundlagen unter besonderer Berücksichtigung von Freiheit und Personalität
136 Seiten, Format: DIN A5, Hardcover, Gewicht 350 gr.
ISBN 978-3-944101-22-4, Preis: 20,00 EUR, Rhombos-Verlag Berlin
Zum Buch
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beginnt mit dem Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Auch im ersten Satz der Deklaration der Menschenrechte ist die Würde ein Zentralbegriff: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Karl-Heinz Wollscheid untersucht die geistesgeschichtlichen Wurzeln der Entstehung der Menschenrechte, des Begriffs der Würde und der verschiedenen Begründungen für ein Recht, das allen beschlossenen Gesetzen vorausgeht. Anschließend zeigt der Autor Wege, wie man die erörterten philosophischen und theologischen Grundgedanken in unser heutiges Menschenbild integrieren kann, das durch Evolutionslehre, Genetik und Hirnforschung geprägt ist. Der Autor sieht als Grundlage für die Würde des Menschen die angeborene Potenz zur Entfaltung der Persönlichkeit, welche die Freiheit zur autonomen Lebensgestaltung voraussetzt. Die Würde des Menschen ist unantastbar, weil der Mensch Person ist.
Vorwort Die Forderung, die Menschenrechte einzuhalten, hört und liest man in der letzten Zeit immer häufiger im Zusammenhang mit Themen, die ich hier nur stichwortartig – ohne Anspruch auf Rangfolge oder Vollständigkeit – ansprechen möchte: Bürgerkriege, Terror durch Islamisten, menschenunwürdige Behandlung von Flüchtlingen, Einschränkung des Asylrechts, Bedrohung der Meinungs-und Pressefreiheit in Staaten, die sich immer stärker auf eine Diktatur hinbewegen, oder auch in der Diskussion über die Frage, ob die Scharia und die fundamentalistischen Formen des Islam mit den Menschenrechten vereinbar seien oder nicht. Dazu kommen Fragestellungen, welche durch den enormen Fortschritt der Erforschung des Anfangs und des Endes menschlichen Lebens erst in letzter Zeit aufgetaucht sind. Zum Beispiel stellt sich heutzutage die Frage, ob man außerkörperlich befruchtete Eizellen selektieren und einige davon „verwerfen“ darf, oder auch, ob man schon vor der Einnistung dieser Zellen in die Gebärmutter oder vor der Synapsenbildung im Gehirn des Fötus von einem Menschen sprechen kann, der Recht auf Leben und eine Würde besitzt. Auch bei erwachsenen Menschen in Krisensituationen sind neue Fragestellungen entstanden, z. B. bei Menschen im unaufhebbaren Koma oder bei Menschen, deren Hirnaktivität erloschen ist, deren Herz aber noch schlägt. Darauf werde ich im Einzelnen nicht eingehen, weil ich nur die anthropologischen Grundlagen der Würde des Menschen erörtern möchte, die allerdings in der Beantwortung solcher Fragestellungen herangezogen werden können, worauf ich einige Hinweise geben werde. Zweifellos ist es notwendig, die politischen und juristischen Konsequenzen, die aus diesen Grundlagen resultieren, mit ihrer Verwirklichung zu vergleichen. Viele Organisationen, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Menschenrechte zu verteidigen und über ihre Einhaltung zu wachen, haben in den letzten 70 Jahren, vom Ende des Zweiten Weltkriegs an bis heute, nachgewiesen, dass das bloße Bekenntnis der meisten heutigen Staaten zu den Menschenrechten und deren Verwirklichung noch meilenweit auseinanderklaffen. Dies wird vor allem deutlich bei der Missachtung des Rechts, nicht wegen seiner Rasse, seiner Religion oder seines Geschlechts benachteiligt zu werden und bei der Behinderung oder gar Aufhebung der Bürgerrechte, wozu außer der Meinungs- und Pressefreiheit auch die Versammlungsfreiheit und die Reisefreiheit gehören. Diese Rechte werden aus den fundamentalen Menschenrechten abgeleitet, aber in vielen Ländern so unterschiedlich interpretiert und angewendet, dass nicht die Rede davon sein kann, sie seien überall verwirklicht. Bei fast jeder Reise eines deutschen Politikers nach China wird er aufgefordert, die Chinesen zu ermahnen, die Einhaltung der Menschenrechte zu gewährleisten. Die chinesische Führung verweist im Gegenzug regelmäßig darauf, die Verwirklichung der auch von ihr anerkannten Menschenrechte sei nur länderspezifisch zu gestalten, insofern eine innere Angelegenheit, in die man sich nicht einmischen sollte. Außerdem wird der westlichen Interpretation der Menschenrechte unterstellt, sie sei selbstherrlich, arrogant und im Unterschied zum kommunistischen China einseitig an einem individualistischen Menschenbild orientiert. Die unterschiedlichen Interpretationen machen es notwendig, die Grundlagen neu zu durchdenken, deren universelle Geltung auch in der westlichen Welt von Relativisten und Kontextualisten bezweifelt wird. Ich versuche nachzuweisen, dass es trotz des unbestreitbaren Kontextes eine universelle Geltung gibt, die man als unveräußerbaren Besitz bezeichnet hat, der von Natur aus, von der Entstehung menschlichen Lebens an sowohl stammesgeschichtlich als auch individuell zum Mensch-Sein gehört. Die Mitgliedschaft in der UNO setzt voraus, dass die Charta der Vereinten Nationen anerkannt wird, in deren Präambel steht:
136 Seiten, Format: DIN A5, Hardcover, Gewicht 350 gr.
ISBN 978-3-944101-22-4, Preis: 20,00 EUR, Rhombos-Verlag Berlin
Zum Buch
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beginnt mit dem Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Auch im ersten Satz der Deklaration der Menschenrechte ist die Würde ein Zentralbegriff: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Karl-Heinz Wollscheid untersucht die geistesgeschichtlichen Wurzeln der Entstehung der Menschenrechte, des Begriffs der Würde und der verschiedenen Begründungen für ein Recht, das allen beschlossenen Gesetzen vorausgeht. Anschließend zeigt der Autor Wege, wie man die erörterten philosophischen und theologischen Grundgedanken in unser heutiges Menschenbild integrieren kann, das durch Evolutionslehre, Genetik und Hirnforschung geprägt ist. Der Autor sieht als Grundlage für die Würde des Menschen die angeborene Potenz zur Entfaltung der Persönlichkeit, welche die Freiheit zur autonomen Lebensgestaltung voraussetzt. Die Würde des Menschen ist unantastbar, weil der Mensch Person ist.
Vorwort Die Forderung, die Menschenrechte einzuhalten, hört und liest man in der letzten Zeit immer häufiger im Zusammenhang mit Themen, die ich hier nur stichwortartig – ohne Anspruch auf Rangfolge oder Vollständigkeit – ansprechen möchte: Bürgerkriege, Terror durch Islamisten, menschenunwürdige Behandlung von Flüchtlingen, Einschränkung des Asylrechts, Bedrohung der Meinungs-und Pressefreiheit in Staaten, die sich immer stärker auf eine Diktatur hinbewegen, oder auch in der Diskussion über die Frage, ob die Scharia und die fundamentalistischen Formen des Islam mit den Menschenrechten vereinbar seien oder nicht. Dazu kommen Fragestellungen, welche durch den enormen Fortschritt der Erforschung des Anfangs und des Endes menschlichen Lebens erst in letzter Zeit aufgetaucht sind. Zum Beispiel stellt sich heutzutage die Frage, ob man außerkörperlich befruchtete Eizellen selektieren und einige davon „verwerfen“ darf, oder auch, ob man schon vor der Einnistung dieser Zellen in die Gebärmutter oder vor der Synapsenbildung im Gehirn des Fötus von einem Menschen sprechen kann, der Recht auf Leben und eine Würde besitzt. Auch bei erwachsenen Menschen in Krisensituationen sind neue Fragestellungen entstanden, z. B. bei Menschen im unaufhebbaren Koma oder bei Menschen, deren Hirnaktivität erloschen ist, deren Herz aber noch schlägt. Darauf werde ich im Einzelnen nicht eingehen, weil ich nur die anthropologischen Grundlagen der Würde des Menschen erörtern möchte, die allerdings in der Beantwortung solcher Fragestellungen herangezogen werden können, worauf ich einige Hinweise geben werde. Zweifellos ist es notwendig, die politischen und juristischen Konsequenzen, die aus diesen Grundlagen resultieren, mit ihrer Verwirklichung zu vergleichen. Viele Organisationen, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Menschenrechte zu verteidigen und über ihre Einhaltung zu wachen, haben in den letzten 70 Jahren, vom Ende des Zweiten Weltkriegs an bis heute, nachgewiesen, dass das bloße Bekenntnis der meisten heutigen Staaten zu den Menschenrechten und deren Verwirklichung noch meilenweit auseinanderklaffen. Dies wird vor allem deutlich bei der Missachtung des Rechts, nicht wegen seiner Rasse, seiner Religion oder seines Geschlechts benachteiligt zu werden und bei der Behinderung oder gar Aufhebung der Bürgerrechte, wozu außer der Meinungs- und Pressefreiheit auch die Versammlungsfreiheit und die Reisefreiheit gehören. Diese Rechte werden aus den fundamentalen Menschenrechten abgeleitet, aber in vielen Ländern so unterschiedlich interpretiert und angewendet, dass nicht die Rede davon sein kann, sie seien überall verwirklicht. Bei fast jeder Reise eines deutschen Politikers nach China wird er aufgefordert, die Chinesen zu ermahnen, die Einhaltung der Menschenrechte zu gewährleisten. Die chinesische Führung verweist im Gegenzug regelmäßig darauf, die Verwirklichung der auch von ihr anerkannten Menschenrechte sei nur länderspezifisch zu gestalten, insofern eine innere Angelegenheit, in die man sich nicht einmischen sollte. Außerdem wird der westlichen Interpretation der Menschenrechte unterstellt, sie sei selbstherrlich, arrogant und im Unterschied zum kommunistischen China einseitig an einem individualistischen Menschenbild orientiert. Die unterschiedlichen Interpretationen machen es notwendig, die Grundlagen neu zu durchdenken, deren universelle Geltung auch in der westlichen Welt von Relativisten und Kontextualisten bezweifelt wird. Ich versuche nachzuweisen, dass es trotz des unbestreitbaren Kontextes eine universelle Geltung gibt, die man als unveräußerbaren Besitz bezeichnet hat, der von Natur aus, von der Entstehung menschlichen Lebens an sowohl stammesgeschichtlich als auch individuell zum Mensch-Sein gehört. Die Mitgliedschaft in der UNO setzt voraus, dass die Charta der Vereinten Nationen anerkannt wird, in deren Präambel steht: