Unternehmer, Unternehmensgründer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Unternehmensberater.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht Band 3
von Günter SeefelderÜberblick über die Rechtsform der GbR mit Mustervorlagen
Mit der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder auch BGB-Gesellschaft oder GdbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) genannt, schließen sich zwei oder mehrere Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammen. Die GbR eignet sich für vielfältige Zwecke. Sie kann sich auf den Privatbereich beziehen, z. B. zur gemeinsamen Verwaltung privaten Vermögens, und am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnehmen, wie z. B. bei dem Betrieb eines gewerblichen Unternehmens. Die Regelungsmöglichkeiten der GbR sind äußerst flexibel und der Gesellschaftsvertrag kann individuell auf den Einzelfall und die Wünsche und Bedürfnisse der Gesellschafter zugeschnitten werden. Starre gesetzliche Regelungen, die dem entgegenstehen würden, gibt es kaum. Andere Gesellschaftsformen weisen dagegen eine weit geringere Gestaltungsfreiheit auf.
Inhalte:
Mit der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder auch BGB-Gesellschaft oder GdbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) genannt, schließen sich zwei oder mehrere Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammen. Die GbR eignet sich für vielfältige Zwecke. Sie kann sich auf den Privatbereich beziehen, z. B. zur gemeinsamen Verwaltung privaten Vermögens, und am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnehmen, wie z. B. bei dem Betrieb eines gewerblichen Unternehmens. Die Regelungsmöglichkeiten der GbR sind äußerst flexibel und der Gesellschaftsvertrag kann individuell auf den Einzelfall und die Wünsche und Bedürfnisse der Gesellschafter zugeschnitten werden. Starre gesetzliche Regelungen, die dem entgegenstehen würden, gibt es kaum. Andere Gesellschaftsformen weisen dagegen eine weit geringere Gestaltungsfreiheit auf.
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