Feststellung der Todesursache
von Burkhard Madea, Elke Doberentz, Julia Ulbricht und Julian PrangenbergIm Rahmen der Leichenschau ist die letztendliche Todesursache zu benennen, die in einer Todesursachenkaskade auf ein Grundleiden zurückzuführen ist. Beim Grundleiden handelt es sich um die zum Tode führende Erkrankung, bei der
letztendlichen Todesursache um die Art des Todeseintritts bei einer bestimmten Grundkrankheit. Von ärztlichem und wissenschaftlichem Interesse sind:
Nach wie vor gilt die Mahnung des Pathologen Johannes Orth (1908):
- Woran sterben Menschen, die an bestimmten Krankheiten leiden (artria mortis) als Komplikation oder Folgezustände der Hauptkrankheit und
- Die Statistik der Todeskrankheiten: nicht die artia mortis sind von Bedeutung,
Nach wie vor gilt die Mahnung des Pathologen Johannes Orth (1908):